Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kurse bei „Brücken e.v.“

1. Die Unterrichtsveranstaltungen / Kurse können an allen Wochen- tagen, einschließlich Sonntag, sowohl einmal als auch mehrmals pro Woche stattfinden.

2. Die Dauer des Unterrichts pro Tag beträgt:
– Eine Stunde (45 Minuten) oder
– Zwei Stunden (2 x 45 Minuten) u.s.w.
In Abstimmung mit den Eltern ist es möglich, die Dauer des Unterrichts zu verändern oder im Falle einer Erkrankung der Lehrkraft oder aus einem anderen triftigen Grund den Unterricht auf einen anderen Tag zu verlegen.

3. Die Eltern müssen die Lehrkraft über ein mögliches Fehlen des Kin- des im Unterricht im Voraus informieren. Eine Erstattung der Gebühr für den vom Kind versäumten Unterricht ist nicht möglich.

4. Unterrichtsformen und Lehrmethoden werden von der Lehrkraft bestimmt.

5. Falls Kinder dem unterrichteten Lehrstoff nicht folgen können oder wollen oder andere Kinder im Unterricht stören, kann dieser Vertrag für den laufenden Monat beendet werden, ohne dass die Gebühren für den angefangenen Quartal erstattet werden.

6. Die von der Lehrkraft gewünschten Unterrichtsmittel werden von den Eltern besorgt. Die Kinder müssen die Unterrichtsmittel zu jeder Stunde mitbringen.

7. Eine Beteiligung der Eltern (finanziell, persönlich u.ä.) an der Vorbe- reitung und Durchführung von Veranstaltungen des „Brücken e.V.“ ist wünschenswert.

8. Die erste Unterrichtsstunde eines Kurses ist „Schnupperstunde“ und wird nur dann bezahlt, wenn der Kurs weiterhin besucht wird. Pro Kurs kann solche „Schnupperstunde“ nur einmal besucht werden.

9. Bei der Bezahlung wird berücksichtigt, dass das Schuljahr vom
1. Oktober des laufenden bis zum 30. September des folgenden Jahres gerechnet wird, das Geschäftsjahr jedoch vom 1. Oktober des laufenden bis zum 30 Juni des folgenden Jahres.
Die Bezahlung kann jährlich oder quartalsweise erfolgen.
Die Abbuchung der Unterrichtsgebühren vom Konto der Eltern erfolgt am Quartalsanfang.

10. Zusätzliche Beiträge:
1) Bei der Kurseinschreibung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 5 € erhoben.
2) Quartalsweise können Gebühren für die Beschaffung von zielgerichte- te Unterrichtsmaterialien anfallen.

11. Die Teilnahme am Kurs kann jeweils zum Ende des Quartals been- det werden, wenn ein rechtzeitige schriftliche Kündigung (1 Monat im Voraus) erfolgt.

12. Wechseln von einem Kurs zu einem anderen während des Quartals ist nicht erlaubt.

13. Falls das Konto der Eltern im Moment des Einzugs der Kursge- bühren nicht die erforderliche Deckung aufweist, sind die Eltern dazu verpflichtet, dem „Brücken e. V.“ den entstandenen Verlust und alle zusätzlich entstandenen Kosten zu ersetzen.

14. Der Verein „Brücken e.V.“ behält sich das Recht vor, den Kursplan sowie Form und System der Bezahlung zu ändern.

15. Kündigung eines Kurses bedeutet nicht automatisch Mitgliedschafts- kündigung.

16. Für die Zeit des Unterrichtsbesuches ist das Kind über den „Brücken e.V.“ versichert.