Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kurse bei Brücken e.V.

  1. Die Kurse können an allen Wochentagen, einschließlich Sonntag, sowohl einmal als auch mehrmals pro Woche stattfinden, außer in den bayerischen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen. 
  2. Die Unterrichtsdauer hängt vom gewählten Kurs ab. In Abstimmung mit den Eltern ist es möglich, die Unterrichtsdauer zu ändern oder im Falle einer Erkrankung der Lehrkraft oder aus einem anderen triftigen Grund den Unterricht auf einen anderen Tag zu verlegen.
  3. Die Eltern sind verpflichtet, die Lehrkraft über das Fehlen des Kindes im Unterricht im Voraus zu informieren. Eine Erstattung der Gebühr für den vom Kind versäumten Unterricht ist nicht vorgesehen.
  4. Unterrichtsformen und Lehrmethoden werden von der Lehrkraft bestimmt.
  5. Falls Kinder dem unterrichteten Lehrstoff nicht folgen wollen bzw. können oder andere Kinder im Unterricht stören, kann dieser Vertrag für den laufenden Monat beendet werden, ohne dass die Gebühren für das angefangene Quartal erstattet werden.
  6. Die von der Lehrkraft vorgeschlagenen Kursmaterialien werden durch die Eltern besorgt und den Kindern bei jeder Unterrichtseinheit zur Verfügung gestellt.
  7. Eine Beteiligung der Eltern (finanzielle, persönliche usw.) an Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen des Vereins ist wünschenswert.
  8. Die erste Unterrichtseinheit eines Kurses ist eine „Schnupperstunde“ und wird nur dann bezahlt, wenn der Kurs weiterhin besucht wird. Pro Kurs darf eine solche „Schnupperstunde“ nur einmal stattfinden.
  9. Bei der Bezahlung wird berücksichtigt, dass das Schuljahr im Verein vom 1. Oktober des laufenden bis zum 30. September des folgenden Jahres dauert.
  10. Der Einzug der Kursgebühren vom angegebenen Konto erfolgt 3 Mal im Jahr, sofern die Besonderheiten des gewählten Kurses nichts anderes vorschreiben.
  11. In Absprache mit der Lehrkraft können Gebühren für die gezielte Beschaffung von Kursmaterialien quartalsweise anfallen.
  12. Die Teilnahme am Kurs kann zum 1. Oktober, zum 1. Januar oder zum 1. April beendet werden, wenn eine fristgerechte Kündigung erfolgt. Die Kündigung wird in Papierform oder in eingescannter Form mit der Originalunterschrift des Antragstellers angenommen. Das Kündigungsformular ist entweder im Büro oder auf der Website www.bruecken-erlangen.de erhältlich.
  13. Ein Wechsel von einem Kurs zu einem anderen ist zum 1. Oktober, 1. Januar und 1. April des betreffenden Jahres möglich.
  14. Falls das Konto der Eltern im Moment des Einzugs der Kursgebühren nicht die erforderliche Deckung aufweist, sind die Eltern dazu verpflichtet, dem Verein den entstandenen Verlust und alle zusätzlich entstandenen Kosten zu erstatten. Falls die fälligen Kursgebühren im Verlauf von 14 Tagen nicht bezahlt werden, wird dem Kontoinhaber eine Zahlungserinnerung über sämtliche ausstehenden Beträge (inklusive Bankgebühr, Aufwendungen für die Erinnerung sowie Strafgebühr) zugeschickt.
  15. Der Verein behält sich das Recht vor, den Unterrichtsplan sowie die Form und das System der Bezahlung zu ändern.
  16. Die Kündigung eines Kurses bedeutet weder eine automatische Kündigung anderer Kurse noch eine Mitgliedschaftskündigung.
  17. Die Kursteilnehmer sind für die Unterrichtsdauer versichert.