Aktuelles – gültig ab 09.11.21

Liebe Freunde und Vereinsmitglieder,

aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens wurden seitens der bayerischen Regierung die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verschärft (aktuell: bayerische Krankenhaus-Ampel Stufe Rot).

Für den Zutritt zu unseren Vereinsräumlichkeiten ab dem 09.11.2021 gelten daher folgende Regeln:

Maskenpflicht:

  • Es ist eine FFP2-Maske oder eine Maske mit mindestens gleichwertigem genormtem Standard zu tragen.
  • Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

3G-Regel:

Für die Teilnahme an Angeboten der außerschulischen Bildung sowie für den Besuch der Vereinsbibliothek gilt weiterhin die 3G-Regel – nach derzeitigem Stand sowohl bei der Ampelstufe Gelb als auch bei der Ampelstufe Rot.

Demzufolge wird der Zutritt nur geimpften, genesenen oder getesteten Personen gewährt.

Der Testnachweis kann durch einen

  • PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)
  • PoC-Antigentest (nicht älter als 24 Stunden)
  • oder Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden)

erbracht werden. Getesteten Personen stehen Kinder bis zum sechsten Geburtstag, noch nicht eingeschulte Kinder sowie Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, gleich. Ein zusätzlicher Testnachweis wird nicht benötigt.

Bitte beachten Sie, dass das Personal des Brücken e.V. verpflichtet ist, die Impf-, Genesenen- oder Testnachweise zu überprüfen. Halten Sie diese bitte stets bereit!

Sollten sich weitere Änderungen ergeben, werden wir Sie umgehend darüber informieren.